Der Elternrat besteht aus gewählten erziehungsberechtigten Personen (im folgenden „Eltern“ ge-nannt) der unsere Schule besuchenden Schülerinnen und Schüler, sowie ggf. weiteren hinzu ge-wählten Personen ehrenhalber.
Die Mitglieder und Ersatzmitglieder werden (gem. HmbSG) von den Klassenelternvertreterinnen & Klassenelternvertretern auf der jährlich, spätestens sechs Wochen nach Schulbeginn, stattfinden-den Elternvollversammlung für drei Jahre bzw. ein Jahr gewählt.
Aufgaben & Ziele
Ein wichtiger Bestandteil der Zusammenarbeit zwischen Schule und Eltern ist ein regelmäßiger Kontakt & Informationsaustausch. Diese Kontakte helfen, Klarheit über die gemeinsamen und ge-genseitige Erziehungs- und Bildungsziele zu schaffen und sind eine gute Voraussetzung dafür, dass allfällige Anliegen oder Bedürfnisse rechtzeitig erkannt und geeignete Maßnahmen eingeleitet werden können.
Der Elternrat hat sich die Aufgabe gesetzt einen partnerschaftlichen Umgang zwischen Lehrerinnen & Lehrer, der Schulleitung und Eltern, sowie eine gute Zusammenarbeit mit allen Beteiligten zu fördern und strebt dabei folgende Ziele an:
Wir nehmen damit die gemeinsame Verantwortung für unsere Schülerinnen & Schüler wahr.
Abgrenzung
Der Elternrat hat keine Aufsichtsfunktion. Er berät weder über einzelne Pädagoginnen & Pädago-gen, noch beurteilt er deren Methoden und Unterrichtsinhalte oder diskutiert über einzelne Schü-lerinnen & Schüler.
Der Elternrat behandelt ausschließlich Anliegen & Themen, welche die Mehrheit bzw. Gesamtheit der Schülerinnen & Schüler betreffen.
Gremien
Der Elternrat ist (gem. HmbSG) Teil der Schulkonferenz als oberstes Beratungs- und Beschlussgre-mium der schulischen Selbstverwaltung.
Der Elternrat ist in der Gemeinschaft der Elternräte an Stadtteilschulen (GEST), sowie (gem. HmbSG) im Kreiselternrat vertreten.
Sitzungen
Die Sitzungen des Elternrats finden regelhaft einmal im Monat (außerhalb der Ferien) statt.
Es wird auf jeder Sitzung ein Protokoll erstellt und nach dessen Genehmigung den Klasseneltern-vertreterinnen & Klassenelternvertretern zur Verfügung gestellt.
Bei berechtigtem Interesse kann dieses auf Anfrage auch weiteren Personen zur Verfügung gestellt werden.
Eingeladene Teilnehmerinnen & Teilnehmer werden gebeten, sich bei Verhinderung rechtzeitig abzumelden.
Sofern nicht anders beschlossen, ist im öffentlichen Sitzungsteil die Teilnahme von Eltern aus-drücklich erwünscht.
Die Termine der Elternratssitzungen u.a. werden auf der Website des Elternrats veröffentlicht.
Hamburg im Oktober 2020
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