Der Elternrat besteht aus gewählten erziehungsberechtigten Personen (im folgenden „Eltern“ ge-nannt) der unsere Schule besuchenden Schülerinnen und Schüler, sowie ggf. weiteren hinzu ge-wählten Personen ehrenhalber.
Die Mitglieder und Ersatzmitglieder werden (gem. HmbSG) von den Klassenelternvertreterinnen & Klassenelternvertretern auf der jährlich, spätestens sechs Wochen nach Schulbeginn, stattfinden-den Elternvollversammlung für drei Jahre bzw. ein Jahr gewählt
Aufgaben & Ziele
in wichtiger Bestandteil der Zusammenarbeit zwischen Schule und Eltern ist ein regelmäßiger Kontakt & Informationsaustausch. Diese Kontakte helfen, Klarheit über die gemeinsamen und ge-genseitige Erziehungs- und Bildungsziele zu schaffen und sind eine gute Voraussetzung dafür, dass allfällige Anliegen oder Bedürfnisse rechtzeitig erkannt und ...